Gründungsversammlung:„Die Ahle“ – Freunde und Unterstützer des KJGV 1797 Rheinbrohl e.V.
Bereits seit dem Jahr 1797 besteht der katholische Junggesellenverein Rheinbrohl. Wie bei vielen anderen Vereinen wird es jedoch auch für den Junggesellenverein immer herausfordernder, das Vereinsleben aufrecht zuerhalten und die zahlreichen Veranstaltungen des Vereins
zu organisieren.
Da der Junggesellenverein aber immer noch zahlreiche Ehemalige, Freunde und
Unterstützer hat, die bereit sind, ihm zur Seite zu stehen, hat man sich entschieden,
einen eigenen „Förderverein“ zu gründen, um diese Unterstützung zu bündeln.
Dieser Verein soll jedoch kein klassischer Förderverein mit passiver finanzieller
Unterstützung sein, sondern ein Verein, der die Junggesellen und Ehrendamen mit Rat
und Tat aktiv unterstützen möchte.
Daher entstand die Idee, den Verein „Die Ahle“ – Freunde und Unterstützer des KJGV
1797 Rheinbrohl e.V. zu nennen.
Eingeladen, diesem Verein beizutreten, sind ALLE (ab 18 Jahren, die nicht aktives
Mitglied im Junggesellenverein sind). Dabei spielt es keine Rolle, ob man selbst
ehemals als Junggeselle oder Ehrendame aktiv war oder nicht, Hauptsache, man ist
bereit, die Junggesellen und Ehrendamen zu unterstützen. Ausdrücklich sind auch alle
Damen eingeladen, dem Verein beizutreten, denn es geht um die Unterstützung der
Junggesellen UND Ehrendamen.
Um diesen Förderverein nun formal zu gründen und mit Leben zu füllen, sind alle
herzlich zur Gründungsversammlung am Freitag, 13.06.2025 um 19:30 Uhr in den
Römersaal Rheinbrohl eingeladen.
An diesem Abend besteht dann auch die Gelegenheit, dem Verein beizutreten.
Über den Namen und die Vereinssatzung wird auf der Gründungsversammlung
entschieden.
Die Tagesordnung für diese Gründungsversammlung lautet wie folgt:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Anwesenheit/ Listeneintrag der Mitglieder
3. Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers
4. Beschluss über die Vereinsgründung und Eintragung ins Vereinsregister
5. Festlegung des Vereinsnamens
6. Beschluss über die Vereinssatzung
7. Wahl des Vorstandes:
a) 1. Vorsitzender
b) 2. Vorsitzender
c) Kassierer
d) Schriftführer
e) Beisitzer (4)