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(Stand: 16. Dezember 2020)
Mit dem 16. Dezember 2020 wurden die Dienstanweisungen bzgl. gottesdienstlicher Feiern – Eucharistiefeiern, Sakramentenspendungen, Andachten, Wortgottesdienste, sowie für das gemeindliche Leben – fortgeschrieben und gelten nun zunächst bis zum 10. Januar.
Die Feier öffentlicher Gottesdienste unter Einhaltung des Schutzkonzeptes zeigt, dass es möglich und verantwortbar ist, dass wir uns als Kirche am Sonntag zum Gottesdienst versammeln.
Und die derzeitige Situation lässt zu, dass Gläubigen, die es wünschen, der Empfang der Eucharistie zuhause oder außerhalb der Feier der Eucharistie ermöglicht wird. Aus diesem Grund wird die generelle Dispens aller Gläubigen von der Sonntagspflicht aufgehoben - unbeschadet CIC can. 1248 §2.
Und dabei gilt weiterhin: "Der zuständige Pfarrer entscheidet zusammen mit dem Pastoralteam und den pfarrlichen Gremien, was in der Situation vor Ort nach geltenden staatlichen und kirchlichen Anordnungen im Blick auf alle Beteiligten sinnvoll und von den notwendigen Ressourcen möglich ist."
Voraussetzung für die Feier der Gottesdienste ist, dass genügend Personen - möglichst keine Risikopersonen (Vorerkrankung, Alter, …) - für den Empfangsdienst gefunden werden. Daher werbe ich noch einmal ganz ausdrücklich dafür: Machen Sie mit als Empfangsdienst!!!
Darüber hinaus gelten die Kriterien des Schutzkonzeptes "Schritt für Schritt" für öffentliche Gottesdienst weiter:
Die Beschränkungen zur Personenzahl für Veranstaltungen in geschlossenen Gebäuden durch die Landesverordnungen gelten nicht für Gottesdienste.
Hinweise der Arbeitssicherheit im Bistum Trier in der Zeit der Corona-Krise:
Es ist überwiegend nicht möglich, die Warmluftheizung in Kirchen oder Pfarrheimen mit geeigneten Filtern zu versehen, um die Aerosole herauszufiltern.
Der Betrieb der Warmluftheizung ist daher nicht zulässig, während sich Personen in der Kirche oder im Pfarrheim aufhalten.
Daraus folgt:
Die aktuellsten Informationen finden Sie immer auf unserer Startseite.
Regina Schmitz, Gemeindereferentin