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(Änderung des Schutzkonzeptes für Gottesdienste vom 6. April 2022: hier)
(in Auszügen)
Dr. Ulrich Graf von Plettenberg (Bischöflicher Generalvikar):
"Am Samstag, 2. April 2022, endeten in Rheinland-Pfalz und im Saarland nahezu alle Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion. Die Landesregierungen verzichten zum jetzigen Zeitpunkt auf die Ausweisung sogenannter Hotspots. Dennoch bietet es sich an, je nach eigenem Sicherheits- oder Schutzbedürfnis, freiwillig weiterhin die Basis-Schutzregeln einzuhalten.
Alle vorherigen anderslautenden Dienstanweisungen sind hiermit aufgehoben. Wir werden sie laufend überprüfen und auf die Landesverordnungen Rheinland-Pfalz und Saarland abstimmen. Bitte halten Sie sich selbst durch regelmäßigen Blick auf die Bistumshomepage auf dem Laufenden: https://www.bistum-trier.de/corona."
Die Änderungen zur Vorgängerversion sind durch Hervorhebung markiert.
Zur Feier der Gottesdienste (auch der Taufen, Erstkommunion, Firmungen und Trauungen) beachten Sie bitte das separate Schutzkonzept "Schritt für Schritt" (https://www.bistum-trier.de/liturgie/schutzkonzept-corona/) in der jeweils aktuellen Online-Fassung.
Die Sakramentenkatechese ist ohne weitere Einschränkungen möglich.
Für die Mitarbeiter/innen in der Kategorialseelsorge in Krankenhäusern, Kliniken und Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe und in Hospizen gelten die Maskenpflicht und darüber hinaus die Regelungen der jeweiligen Einrichtung.
Sitzungen von kirchlichen Räten und Gremien, Konferenzen und andere dienstliche Zusammenkünfte können ohne Einschränkungen stattfinden.
Die Regeln für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich sind aufgehoben.
Es wird auf das Prinzip der Eigenverantwortung und des Selbstschutzes hingewiesen.
1. Mit Wirkung vom 2. April 2022 entfällt die verpflichtende Homeoffice-Regelung, wonach der Dienstgeber Homeoffice anbieten muss und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend ihre Leistungspflicht vom häuslichen Arbeitsplatz erbringen müssen. Die Homeoffice-Regelung wird ersetzt durch die Verfahrensrichtlinie Freiwilliges Mobiles Arbeiten, die am 1. Mai 2022 im Portal und in dem Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht wird.
Da mit der neuen Verfahrensrichtlinie ein Antragsverfahren und Bearbeitungszeit verbunden sind, wird die Homeoffice-Regelung der Dienstanweisung in der Fassung vom 9. Dezember 2021 übergangsweise auf freiwilliger Basis (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Vorgesetzte) bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt. In der damaligen Dienstanweisung wurde festgehalten, dass der Dienstgeber Homeoffice anbieten muss und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ihre Leistungspflicht vom häuslichen Arbeitsplatz erbringen. Diese Verpflichtung besteht nicht mehr, so dass das Angebot von Homeoffice und die Annahme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beiderseits auf freiwilliger Basis erfolgt. Ausnahme: Zwingende betriebliche Gründe (z.B. tätige Seelsorge oder notwendige Präsenz im Büro aufgrund der Abläufe) oder sachliche nachvollziehbare Gründe, die der Ausübung der Arbeitspflicht am heimischen Arbeitsplatz entgegenstehen können (z.B. räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende Ausstattung). Ob solche Gründe entgegenstehen, ist von den Vorgesetzten, ggf. unter Einbeziehung des Arbeitsschutzes, zu beurteilen, schriftlich festzuhalten und zu dokumentieren.
[...]
2. Es wird empfohlen, die Abstandsgebote und das Tragen von Masken innerhalb des Gebäudes mit Blick auf das jeweilige Infektionsgeschehen weiterhin auf den Fluren einzuhalten. In den Büros und Sitzungsräumen ist auf regelmäßiges Lüften – insbesondere bei kurzzeitigem Aufenthalt von weiteren Kolleg/innen – zu achten.
"Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Aussetzung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Regelungen der Bundesländer erlauben uns, die Corona-Schutzmaßnahmen weitestgehend zu beenden. Das fühlt sich äußerlich gesehen befreiend an und ist es auch. Dennoch sind die Zahlen der infizierten und erkrankten Personen nach wie vor hoch. Daher appelliere ich an Sie, in Verantwortung für unsere Mitmenschen weiterhin achtsam zu sein und Basis-Schutzregeln wie das Tragen von Masken, Halten von Abständen und Lüften auf freiwilliger Basis fortzuführen.
Im Übrigen wünsche ich uns allen ein gutes Zugehen auf Ostern - das Fest der Befreiung und des neuen Lebens. Lassen Sie uns aber auch an alle denken, die Angst um das eigene Leben und das Leben ihrer Lieben haben! Diesmal denke ich weniger an die Gefährdung durch Corona, sondern vielmehr an die Opfer von Gewalt und besonders des Krieges in der Ukraine. Mit den besten Wünschen für ein frohes und gesegnetes Osterfest, Ihr
Ulrich von Plettenberg
Generalvikar"
Bitte beachten Sie regelmäßig die ständig aktualisierten Hinweise auf der Homepage des Bistums Trier: www.bistum-trier.de/corona und auch die jeweiligen Landesverordnungen für Rheinland-Pfalz bzw. das Saarland.