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Bei Beerdigungen, die nicht von offiziell kirchlich beauftragten Seelsorger*innen z. B. Priester oder Gemeindreferent*in, Pastoralreferent*in, Diakon geleitet werden, sondern durch einen Bestatter oder Trauerredner, benötigen wir im Pfarrbüro von den Angehörigen die Information über den Sterbefall, da wir offiziell davon in der Regel nicht in Kenntnis
gesetzt werden.
Wünschen die Angehörigen eine Veröffentlichung im Pfarrbrief, so benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Einwilligung dazu.